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   AG Chemnitz, 23.04.2004 - 16 C 303/03   

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https://dejure.org/2004,34659
AG Chemnitz, 23.04.2004 - 16 C 303/03 (https://dejure.org/2004,34659)
AG Chemnitz, Entscheidung vom 23.04.2004 - 16 C 303/03 (https://dejure.org/2004,34659)
AG Chemnitz, Entscheidung vom 23. April 2004 - 16 C 303/03 (https://dejure.org/2004,34659)
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  • urteile-network.de PDF

    Aufklärungspflichten Vermieter, EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung, Automatikgetriebe

 
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  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Chemnitz, 23.04.2004 - 16 C 303/03
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1996 (BGH NJW 1996, Seite 1958ff.) betont, der Unfallgeschädigte müsse keine Marktforschung betreiben, um das günstigste Angebot aufzuspüren und ließ offen, ob überhaupt eine "Erkundigungspflicht" besteht, wenn das Ersatzfahrzeug voraussichtlich weniger als zwei Wochen benötigt wird.

    Dabei sind nach der BGH-Rechtsprechung sogar in die individuellen Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Geschädigten zu berücksichtigen (BGH NJW 1996, Seite 1958).

  • LG Chemnitz, 19.12.2003 - 6 S 143/03
    Auszug aus AG Chemnitz, 23.04.2004 - 16 C 303/03
    Zwar hat das Landgericht Chemnitz in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Urteil vom 19.12.2003 - 6 S 143/03) ausgeführt, dass ein Unfallgeschädigter jedenfalls dann, wenn ein hoher Schaden droht, Erkundigungen über Konkurrenzangebote einholen muss.

    Die Klägerin durfte das Ersatzfahrzeug auch zum Unfallersatztarif anmieten, weshalb auch bei der Beauftragung des Sachverständigen unter Eroierung der Vergleichspreise vom Unfallersatztarif auszugehen war (vgl. zustimmend LG Chemnitz, Urteil vom 19.12.2003 zum AZ: 6 S 143/03).

  • LG Zwickau, 24.06.2003 - 6 S 67/03
    Auszug aus AG Chemnitz, 23.04.2004 - 16 C 303/03
    Dieses Unterlassen wirkt sich aber vorliegend nicht aus, da die bei der Autounion Vermietungs- GmbH angefallenen Mietwagenkosten innerhalb des üblichen Rahmens für Unfallersatztarife zum UnfallZeitpunkt lagen (vgl. hierzu auch LG Zwickau, Urteil vom 24.06.2003 zum AZ: 6 S 67/03).
  • OLG Dresden, 09.07.2003 - 1 U 823/03
    Auszug aus AG Chemnitz, 23.04.2004 - 16 C 303/03
    Im Rahmen der Vorteilsausgleichung ist - wie von der Klägerin vorgenommen ein Abzug für ersparte Eigenaufwendungen vorzunehmen, der gewöhnlich mit 10 % anzusetzen ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 09.07.2003 zum AZ: 1 U 823/03).
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